Den SEAT MÓ eScooter 125 darfst du mit einem dieser Führerscheine fahren:
Führerschein A1
Der Führerschein A1 gilt für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Er kann ab 16 Jahren erworben werden.
Führerschein A2
Der Führerschein A2 gilt für Krafträder mit einer Motorleistung von 11kw bis 35kw.
Führerschein B196
Seit 2020 dürfen Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen, wenn sie eine Zusatzausbildung von vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1,5 Stunden (gesamt 13,5 Stunden) erfolgreich absolviert haben. Dies wird durch die zusätzliche Schlüsselzahl „196“ im Führerschein vermerkt. Außerhalb Deutschlands gilt die Erweiterung nicht. Ein Aufstieg wie beim A1-Führerschein in die Klassen A2 und A ist nicht vorgesehen. Voraussetzungen: ein Mindestalter von 25 Jahren sowie mindestens 5 Jahre Besitz des Führerscheins der Klasse B. Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen auf der Webseite des ADAC.
Führerschein B vor dem 1. April 1980 ausgestellt
Ist der Pkw-Führerschein B (alte Klasse 3) vor dem 1. April 1980 ausgestellt, beinhaltet er die reguläre Klasse A1 und ist somit auch international gültig.